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1276. Juni 15. Sobischowiz.

in die S. Viti 17 Kal. Jul.

Graf Peter von Slawetaw verkauft mit Rath seiner Freunde sein Gut Sobischowiz (Peterwitz) bei der Stadt Gliwiz (Gleiwitz) seinem compater Hermann zur Aussetzung nach deutschem und zwar fränkischem Rechte, und dazu für die Aussetzung die 6te Hufe duo molendina et tertium pro sutoribus (Stenzel bemerkt hierzu: "unverständlich, sollte es vielleicht pro futuris, seil, temporibus geheissen haben?", doch könnte, wie mir scheint, der Sinn vielleicht auch der sein, dass die 3te Mühle eine Entschädigung sein soll für die dem locator vielleicht aus Rücksicht auf die Gleiwitzer Bürger versagte Schuhbank, die sonst neben Fleisch- und Brotbank gleichfalls gewährt zu werden pflegte, wenigstens hat auch der hier zu Grunde gelegte Text deutlich pro sutoribus) alle Fischteiche, mit Ausnahme eines im Dorfe, den sich der Aussteller vorbehält, eine freie Schenke, Bäckerei und Fleischbank tertium denarium villicationis, causas graviores super effusionem sanguinis judicare. Nach 4 Freijahren bei urbar gemachtem Lande, 16 Frei jähren bei nicht bebautem oder Waldboden, zahlt die Hufe 1/2 Mk. und als Zehnten 3 Scheffel und 3 Scheffel Hafer. Eine Hufe erhält eventuell die Kirche.

Z. : Graf Nic., Albert, Theodricus Schultheiss, Konrad.


In Tzschoppe und Stenzel 390 aus einem Kopialbuche des XVII. Jahrh. Der vorstehende Auszug ist angefertigt nach einem Transsumte von 1451 im Freiherrl. Welczek'schen Archive zu Laband, aus welcher sich einige Textverbesserungen ergeben.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.